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Immobilien Kaufhandlung in der Türkei
Wer kann Eigentum in der Türkei erwerben? Die Türkei hat den Immobilienerwerb betreffend mit vielen Ländern ein Abkommen auf Gegenseitigkeit. Das heißt, Staatsangehörige von Ländern, die Türkischen Staatsbürgern gestatten Eigentum zu erwerben, dürfen im Gegenzug in der Türkei Immbilien erwerben. Um einige Beispiele zu nennen: Deutschland, Schweiz, Österreich, Großbritannien, Australien, Belgien, Frankreich, Niederlande, Spanien, Irland, Norwegen, Italien.
Werden Türkische Staatsbürger und Ausländer unterschiedlich beim Immobilienerwerb behandelt? Aufgrund der geltenden Gesetze haben Türkische Staatsbürger und Ausländer gleiche Immobilienerwerbsrechte.
Sind die Immobilien freies Eigentum oder Erbpacht gebunden? In de Regel sind Immobilien in der Türkei freies Eigentum. Arten von Wohnimmobilien: Die Türkei bietet eine Vielzahl an unterschiedlichen Immobilien, wie z.B. freistehende Ein- und Mehrfamilienhäuser, Apartments in Wohnanlagen, Doppeletagenwohnungen (Duplex) und Luxusvillen.
Gibt es Einschränkungen? Alle Immobilien innerhalb von Stadtgrenzen oder innerhalb der Gemarkung einer Gemeinde können durch einen Ausländer erworben werden. Beim Erwerb durch einen Ausländer lässt das Katasteramt über die örtliche höchste Militärbehörde den Kaufantrag prüfen. Kein Grund zur Sorge, dieses dient lediglich dazu zu verhindern, dass Ausländer Immobilien in militärischen Zonen erwerben.
Eine Immobilie in der Türkei verkaufen: Wenn eine Immobilie nach mehr als einem Jahr Eigentum verkauft wird, wird der Erlös nicht versteuert. Alle Erlöse können frei ins Ausland transferiert werden.
Kann ich meine Immobilie finanzieren lassen ? In einigen europäischen Länder wird mitlerweile von verschiedenen Banken eine Finanzierung von Türkeiimmobilien angeboten.
Brauche ich einen Anwalt? Fachlicher Rechtsbeistand durch einen Anwalt wird empfohlen.
Brauche ich ein Aufenthaltsgenehmigung zum Kauf? Eigentum in der Türkei bzw. Mietvertrag berechtigen zum längerfristigen Aufenthalt.
Was ist die Kaufhandlung?
Soll ich den Kaufvertrag in meine Sprache übersetzen lassen? Es ist ratsam, sich Ihren Vertrag in Deutsch bzw. Englisch, Russisch, Norwegisch und Türkisch ausfertigen zu lassen. Die Zuhilfenahme eines Vereidigten Dolmetschers wird dringend empfohlen, soweit Sie keinen deutsch/ englischsprachigen Anwalt haben.
Unterlagen für die Eigentumsurkunde
Brauche ich ein Bankkonto? Rechnungen können direkt von Ihrem Bankkonto bezahlt werden. Wasser wird nach Höhe des Verbrauchs berechnet. |
| Adresse: | D.J.B. Sidedevelopment Tur. Tic. Tek. Ins. Kuy. Ltd. Sti. TR-07600 Manavgat, Gulveren Cad. No.48 |
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| Handy: | +90 538 652 56 56 (Dave Burridge) +90 532 583 28 60 (Murat Yarimbatman) |
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