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Kaufhandlung in der Türkei

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Immobilien Kaufhandlung in der Türkei

 

Wer kann Eigentum in der Türkei erwerben?

Die Türkei hat den Immobilienerwerb betreffend mit vielen Ländern ein Abkommen auf Gegenseitigkeit. Das heißt, Staatsangehörige von Ländern, die Türkischen Staatsbürgern gestatten Eigentum zu erwerben, dürfen im Gegenzug in der Türkei Immbilien erwerben.

Um einige Beispiele zu nennen: Deutschland, Schweiz, Österreich, Großbritannien, Australien, Belgien, Frankreich, Niederlande, Spanien, Irland, Norwegen, Italien.  

Werden Türkische Staatsbürger und Ausländer unterschiedlich beim Immobilienerwerb behandelt?

Aufgrund der geltenden Gesetze haben Türkische Staatsbürger und Ausländer gleiche Immobilienerwerbsrechte. 

Sind die Immobilien freies Eigentum oder Erbpacht gebunden?

In de Regel sind Immobilien in der Türkei freies Eigentum.

Arten von Wohnimmobilien:

Die Türkei bietet eine Vielzahl an unterschiedlichen Immobilien, wie z.B. freistehende Ein- und Mehrfamilienhäuser, Apartments in Wohnanlagen, Doppeletagenwohnungen (Duplex) und Luxusvillen.

Gibt es Einschränkungen?

Alle Immobilien innerhalb von Stadtgrenzen oder innerhalb der Gemarkung einer Gemeinde können durch einen Ausländer erworben werden. Beim Erwerb durch einen Ausländer lässt das Katasteramt über die örtliche höchste Militärbehörde den Kaufantrag prüfen.

Kein Grund zur Sorge, dieses dient lediglich dazu zu verhindern, dass Ausländer Immobilien in militärischen Zonen erwerben.

Eine Immobilie in der Türkei verkaufen:

Wenn eine Immobilie nach mehr als einem Jahr Eigentum verkauft wird, wird der Erlös nicht versteuert. Alle Erlöse können frei ins Ausland transferiert werden.

Kann ich meine Immobilie finanzieren lassen ?

In einigen europäischen Länder wird mitlerweile von verschiedenen Banken eine Finanzierung von Türkeiimmobilien angeboten.

Brauche ich einen Anwalt?

Fachlicher Rechtsbeistand durch einen Anwalt wird empfohlen.

 

Brauche ich ein Aufenthaltsgenehmigung zum Kauf? 

Nein 

Aufenthaltserlaubnis

Wenn Sie planen sich länger als sechs Monate in der Türkei aufzuhalten, dann sind Sie gut beraten, sich an die Türkische Regierung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu wenden. Das örtliche Revier der für Ausländer zuständigen Polizei hält entsprechende Anträge bereit und unterstützt Sie. 

Eigentum in der Türkei bzw. Mietvertrag berechtigen zum längerfristigen Aufenthalt.

Was ist die Kaufhandlung?

  1. Die Eigentumsurkunde der Immobilie wird geprüft
  2. Eine Überprüfung erfolgt, um zu bestätigen, dass die verkaufende Person, die Immobilien tatsächlich besitzt bzw. in Vollmacht handelt
  3. Prüfung, ob offene Gebühren, wie z.B. Grundsteuern, auf der Immobilie lasten
  4. Soweit zutreffend, Prüfung ob Baugenehmigungen und Gemarkungen in Ordnung sind
  5. Die Bedingungen des Verkäufers werden auf Fairness geprüft. Nachdem der Kauf vereinbart und ggf. von einem Anwalt niedergeschrieben wurde, unterzeichnen Käufer und Verkäufer, die Übertragung der Eigentumsurkunde (Tapu) wird beantragt. Dies kann acht bis zwölf Wochen dauern.
  6. Die Urkunden werden dann auf Ihren Namen ausgestellt, welche in Anwesenheit eines Notars unterzeichnet werden (Vereidigter Beamter, der offiziell bestätigt, dass die Urkunden übertragen und ausgetauscht wurden und alle betroffenen Parteien verstanden haben und zustimmen)
  7. Gebühren und Steuern sind zu entrichten
  8. Das Eigentum wird beim lokalen Staatlichen Katasteramt beurkundet und eingetragen

Soll ich den Kaufvertrag in meine Sprache übersetzen lassen?

Es ist ratsam, sich Ihren Vertrag in Deutsch bzw. Englisch, Russisch, Norwegisch und Türkisch ausfertigen zu lassen. Die Zuhilfenahme eines Vereidigten Dolmetschers wird dringend empfohlen, soweit Sie keinen deutsch/ englischsprachigen Anwalt haben.

Unterlagen für die Eigentumsurkunde

  • Reisepass oder Personalausweis des Käufers
  • Zwei aktuelle Passbilder

Brauche ich ein Bankkonto?

Nach den derzeitigen Regelungen müssen finanzielle Transaktionen über 8000 YTL (ca. € 4.650) über Banken, private Finanzinstitute oder die Post abgewickelt werden. Der Einzahlungs-/ Überweisungsbeleg dient Ihnen auch dazu, die Zahlung für Ihren Immobilienkauf nachweisen zu können. Die Eröffnung eines Bankkontos ist ein sehr einfacher Prozess. Alles, was Sie brauchen, ist eine Steuernummer - bei der örtlichen Steuerbehörde (dies dauert nur ein paar Minuten und ist kostenlos). Die Bank benötigt dann noch eine Kopie Ihres Reisepasses und Ihres Steuerausweises. 

Muss ich eine Versicherung abschließen?

Eine Erdbeben Versicherung ist zwingend für Eigentümer und es wird empfohlen, sofort nach der Eigentumsübertragung eine Hausratsversicherung abzuschließen.

Wie bezahle ich meine Rechnungen?

Rechnungen können direkt von Ihrem Bankkonto bezahlt werden. Wasser wird nach Höhe des Verbrauchs berechnet.
Strom, Telefon und Wasser wird monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich berechnet - abhängig vom Lieferanten bzw. der Gemeinde.  


Darf ich meine Möbel etc. in die Türkei bringen? 

Hausrat darf in die Türkei eingeführt werden - aber dies ist ein kostspieliger Prozess. 


Darf ich mein Haustier in die Türkei mitbringen?

Sie dürfen Haustiere in die Türkei mitbringen, solange Sie ein Gesundheits-/ Impfzeugnis für lebende Tiere mit sich führen. Das Tierärztliche Gesundheitszeugnis darf nicht länger als zehn Tage vor Abflug ausgestellt sein. Das Tier braucht ggf. eine Tollwutimpfung innerhalb der letzten sechs Monate und nicht weniger als 15 Tage vor Abflug. Eine Person darf eine Katze oder einen Hund oder einen Vogel oder zehn Zierfische maximal mitbringen.

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